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1. GELTUNGSBEREICH

Für die Leistungserbringung gelten die nachfolgenden Bedingungen von Sauber und Clever als Auftragnehmer (nachstehend AN genannt). Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber (nachstehend AG genannt) mit diesen Bedingungen einverstanden. Diese gelten auch für Folgeaufträge. Anderslautende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden vorher schriftlich vereinbart. Alle Vereinbarungen, die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN treffen, sowie Willenserklärungen des AG sind nur gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt werden.

2. ART UND UMFANG DER LEISTUNG

Angebote sind freibleibend und nur annähernd maßgeblich. Auftragsänderungen oder Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich festgelegt werden. Sollte es ohne vorherige Rücksprache mit der Sauber & Clever Zentrale, am Einsatzort zu Veränderungen oder Stornierungen des vereinbarten Angebots/Auftrags kommen, so werden die bis dahin ausgeführte Reinigungstätigkeiten automatisch über unseren bekannten Stundensatz ( 34,00€ / Std. inkl. MwSt. und Mitarbeiter ) abgerechnet.

3. Leistungserbringung

Die Reinigungstermin werden in der Regel in einem regelmäßigen Rhythmus vereinbart (wöchentlich, 2-wöchentlich, monatlich)

Grundsätzlich wird die Reinigung in Teams von zwei Mitarbeitern durchgeführt. Bei Ausfall eines Mitarbeiters wird die Reinigung automatisch nur durch einen Mitarbeiter durchgeführt. Falls beide Mitarbeiter ausfallen, versucht der AN einen Mitarbeiter einzuteilen, der das Objekt schon kennt. Wenn auch das nicht möglich ist muss der Termin gänzlich ausfallen. Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nicht.

An gesetzlichen Feiertagen finden keine Reinigungstermine statt. Aus planungstechnischen Gründen ist es nicht möglich hierfür einen Ersatztermin zu vereinbaren.

4. ABNAHME DER LEISTUNG

Der Umfang der vom AN geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot. Diese gilt als erbracht, wenn der AG nicht innerhalb von 24 Stunden begründeten Einwand in schriftlicher Form erhebt. Bei berechtigten Mängeln wird der AN diese zeitnah unentgeltlich durch Nachbesserung beheben. Sollte nach zweimaliger Nachbesserung der Mangel nicht beseitigt oder ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar sein, kann der AG anteilige Minderung verlangen. Weitergehende Haftungsansprüche begründen sich hieraus nicht, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden vorliegt.

5. PREISE

Die Preise für Reinigung und Anfahrt entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Preisliste.

6. OBLIEGENHEITEN DES AG

Der AG erbringt im erforderlichen oder vereinbarten Umfang Mitwirkungsleistungen. Er ermöglicht den Zutritt zu dem Objekt zu den vereinbarten Terminen. Er hat Vorkehrungen zu treffen, um Gefahrenquellen, die zu Unfällen führen können, zu beseitigen oder falls dies unmöglich ist, in ausreichendem Maß zu kennzeichnen. Er wird empfindliche und/oder wertvolle Gegenstände, die einer speziellen Behandlungs-Sorgfalt und/oder -Technik bedürfen, entfernen bzw. besonders kenntlich machen oder von der zu erbringenden Leistung ausnehmen. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Versicherung derartiger Gegenstände hingewiesen.

Der AG wird wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Gegenstände oder Flächen im erforderlichen Umfang mitteilen. Er hat auf herstellerseitige Pflegevorschriften für Ausbau-, Einrichtungs- und Ausstattungs-Gegenstände explizit hinzuweisen. Er wird eigene Wunschvorstellungen für eine spezielle ultimative Behandlung bestimmter Gegenstände vortragen. Insbesondere hat er auf Risiken hinzuweisen, deren Beachtung von Wichtigkeit zur Vermeidung von Schäden und Unfällen jedweder Art ist (wie defekte elektrische Installationen, Lagerung von Chemikalien, Brenn- oder Giftstoffen o.ä.). Der AG wird ohne Wissen und Zustimmung des AN den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich ändern oder erweitern. Insbesondere wird er keine risikobehafteten Leistungen einfordern.

Geld, Wertpapiere, Schmuck und Wertsachen jeder Art sind in gesicherten Behältnissen verschlossen und unzugänglich aufzubewahren.

Im Fall einer vom AG gewünschten Terminänderung ist bei Information des AN innerhalb eines Zeitraums von spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz eine kostenfreie Stornierung möglich, soweit keine kostenbehafteten Vorbereitungen durch den AN zu treffen waren. Der AG verpflichtet sich, weder auf direktem noch auf indirektem Weg Beauftragte des AN abzuwerben oder zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit. Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang nach, so ist der AN von der Haftung für daraus resultierende Schäden entbunden. Der AG verpflichtet sich, den AN in diesem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung des AN für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz wird hiervon nicht berührt.

 

7. STORNIERUNG

Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist kostenlos bis 24 Stunden vor Arbeitsbeginn möglich. Erfolgt eine kurzfristigere Stornierung werden 65% des zu erwartenden bzw. angebotenen Reinigungsumfangs berechnet. Sind bereits nachweislich auftragsspezifische Fahrt- / Material- oder sonstige Kosten entstanden so werden diese unabhängig vom Stornierungszeitpunkt berechnet. Sollten wir keine Stornierungsmitteilung erhalten und am Einsatztag vor verschlossenen Türen stehen, so werden 100% des zu erwartenden bzw. angebotenen Reinigungsumfangs zzgl. Anfahrt berechnet.

8. HAFTUNG

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind innerhalb von drei Tagen der Sauber&Clever Zentrale zu melden. Bei späteren Schadensmeldungen entfällt die Haftung durch den AN.

9. NACHBESSERUNG

Bei berechtigter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Reinigung informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen..

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind ohne Abzug 7 Tage nach Rechnungseingang zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält der AN sich vor weitere Reinigungseinsätze ohne gesonderte Mitteilung auszusetzen, bis der offene Betrag beglichen ist.

11. ALLGEMEINES

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung..

12. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Sollten die Vertragspartner Nichtkaufleute sein, bleibe es bei der Gerichtsstandsregelung.

13. DATENSPEICHERUNG

Es wird darauf hingewiesen, daß geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden..

Stand 05. Mai 2023

14. Kündigung

Der Vetrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum jeweiligen Termin schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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